Darf ich Sperrmüll an der Straße mitnehmen?

Von Diebstahl und nachhaltigem Handeln...

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Ob sich in diesem wüsten Schrotthaufen auch das ein oder andere Schätzchen versteckt, das lieber nicht auf dem Sperrmüll landen sollte?
Ob sich in diesem wüsten Schrotthaufen auch das ein oder andere Schätzchen versteckt, das lieber nicht auf dem Sperrmüll landen sollte?

Da steht sie einsam und verlassen am Straßenrand – eine wunderschöne antike Holzkommode. Und daneben ein Designersessel aus den 70er Jahren. Schon recht ramponiert, aber noch zu retten…

Sperrmüll! Für die einen die Gelegenheit, Dachboden und Keller von altem Krempel zu befreien, für die anderen eine wahre Fundgrube vergessener Schätze. Doch darf man Sperrmüll einfach mitnehmen, selbst wenn er so offensichtlich zur Entsorgung auf der Straße steht?

Wer ist der Eigentümer?

Die erste Frage, die man sich stellen sollte: „Wem gehört das alte Zeug?“

Zwar dürfte kaum einer der ehemaligen Besitzer etwas dagegen haben, wenn ein Teil des Schrottbergs bereits vor der offiziellen Abholung „Beine bekommt“. Immerhin wurden die Sachen ja gerade deshalb vor die Tür gesetzt – weil man sie loswerden wollte.

Betrachtet man den rechtlichen Aspekt, so spricht das Gesetz eine klare Sprache (könnte man meinen). §958 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führt aus:

Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.

Keine Frage, bei Sperrmüll handelt es sich tatsächlich um „bewegliche Sachen“. Nur so ganz „herrenlos“, wie viele annehmen, sind diese dann doch wieder nicht:

Bei offiziellen Sammlungen geht Sperrmüll in den Besitz des Entsorgungsunternehmens über, welches für dessen Beseitigung zuständig ist. Zumindest treffen viele Städte und Gemeinden in ihren Abfallsatzungen (offiziell „Satzung über die Abfallwirtschaft“) eine solche Festlegung.

„Die müssten doch froh sein…

… wenn die Menge an Sperrmüll bereits vor Abholung reduziert wird! Oder etwa nicht!?“

Grundsätzlich mag diese Sichtweise zutreffen. Man könnte sogar mit Argumenten aus dem Umweltschutz punkten: Die Wiederverwertung von Dingen ist nachweislich ökologisch sinnvoller als deren Entsorgung in der Müllverbrennung. Und Upcycling liegt voll im Trend.

Viele Entsorgungsbetriebe sehen das Mitnehmen von Sperrmüll trotzdem kritisch. Einer der Gründe liegt in den Gefahren, die durch das Herumwühlen im Sperrmüll entstehen:

Von Gegenständen, die ursprünglich auf dem Gehweg standen, sich nun aber über die halbe Straße verteilen geht nämlich eine nicht unerhebliche Unfallgefahr aus. Und verantwortlich ist – neben dem bisherigen Eigentümer, im schlimmsten Fall auch der Entsorger.

Mögliche Konsequenzen bei der Mitnahme von Sperrmüll

Das unerlaubte Mitnehmen von Sperrmüll gilt deshalb vielerorts als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden könnte. „Könnte“ deshalb, da die Verfolgung derartiger Delikte bislang eher den absoluten Ausnahmefall darstellt.

Theoretisch wäre zwar sogar eine Strafanzeige wegen Diebstahls denkbar, ob dies vor Gericht jedoch tatsächlich Bestand hätte, bleibt fraglich. Es sei denn, Sie nehmen neben der ramponierten Holzkommode auch noch das nagelneue Elektrorad aus der Garage des Eigentümers mit…


Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: Juni 2020
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