Kennzeichenpflicht für Rasenmäher?

Umsetzung der EU-Richtlinie 4/1/2016-EG für 2018 geplant...

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Kennzeichenpflicht für Rasenmäher!? Das darf doch nicht wahr sein!
Kennzeichenpflicht für Rasenmäher!? Das darf doch nicht wahr sein!

Anmerkung (1. April 2017, 19.30 Uhr): Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Aprilscherz anlässlich des 1. April 2017. Wir bitten um Beachtung.

Die Pressemitteilung, welche das Bundesumweltministerium (BMU) heute morgen im Rahmen seiner wöchentlichen Arbeitszusammenfassung veröffentlichte, las sich auf den ersten Blick unverdächtig:

Es ging dabei um die bereits vor einem Jahr angestoßene Umsetzung der EU-Richtlinie 4/1/2016-EG mit dem sperrigen Titel „Einleitung von Maßnahmen zur effektiven Schadstoffreduktion und technischen Sicherheitsüberwachung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Vegetationseinkürzungsmaschinen“.

Umweltschutz und Regulierungswut

Grundsätzlich möchte die Europäische Union im Rahmen dieser Richtlinie den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid (CO) und Stickoxiden (NOx) bei motorbetriebenen Gartengeräten innerhalb der nächsten zehn Jahre signifikant senken.

Diese Maßnahmen sollen auch dem Arbeitsschutz der berufsmäßigen Verwender wie Landschaftsgärtner und Landwirte dienen, da diese den Abgasen regelmäßig und in hohen Konzentrationen ausgesetzt sind.

Soweit handelt es sich also um ein lobenswertes Vorhaben. Bedauerlicherweise scheint die deutsche Regulierungswut wieder einmal seltsame Blüten zu treiben, jedenfalls wenn man die Pressemitteilung aufmerksam liest…

Stutzig machte nämlich erst die im zweiten Abschnitt angeführte Kooperation mit dem Bundesverkehrsministerium, welche sich anscheinend bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befindet. Offenbar soll das BMVI für die Einhaltung der noch festzulegenden Schadstoffmaxima verantwortlich zeichnen.

Stellungnahmen der deutschen Ministerien

Eine Nachfrage bei den beiden zuständigen Ressortleitern Josef Grün (BMU) und Walter Brumm (BMVI) ergab, dass weitreichende Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie geplant seien und Deutschland hier eine Vorreiterrolle einnehmen werde.

Als mögliche Variante sei eine Kennzeichenpflicht insbesondere für Rasenmäher und Motorsensen im Gespräch, sowie eine in zweijährigem Turnus durchzuführende Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU).

Über die Details sei man sich bereits weitestgehend einig. So dürfen neben den bei Pkw bekannten Prüforganisationen auch spezialisierte Fachhändler und sogar Baumärkte die HU/AU-Plakette vergeben. Notwendig sei hier allerdings zwingend eine qualifizierende Zertifizierung nach DIN EN ISO 0104.

Inwieweit Grenzwerte und Messläufe bereits festgelegt wurden, schwieg sich der Vertreter des BMVI aus. Lediglich Josef Grün erwähnte die Einführung eines völlig neuen manipulationssicheren Prüfverfahrens, welches bei erfolgreicher Implementierung auch auf Pkw- und Lkw-Abgastests angewandt werden soll.

Stoff für Diskussionen liefert jedoch nachwievor die Kennzeichenpflicht:

Im Rahmen der Vorfeldevaluierung wurden Vertreter der Bauernverbände und Landschaftsgärtner angehört, welche (im wahrsten Sinn des Wortes) an den sperrigen Schildern Anstoß nahmen.

Diese waren ursprünglich den Dimensionen ihrer Kfz-Pendants nachempfunden und sollen nun zumindest für Rasenkantenschneider und Kettensägen auf die Größe von Motorradkennzeichen reduziert werden.

Verkaufsverbote geplant?

Unklar bleibt die Einführung neuer Zulassungsbeschränkungen. So seien laut Erhebungen des Bundesumweltministeriums die meisten Rasentraktoren vollkommen übermotorisiert.

Man denke deshalb über ein Verkaufsverbot an Privatkunden nach, zumindest aber soll die Pflicht zur Einführung KI-gestützter Sicherheitssysteme wie Bremsassistenz und Spurhaltekontrolle diskutiert werden. Befürworter dieser Maßnahmen argumentieren mit den gestiegenen Unfallzahlen der letzten Jahre, die vor allem kleinwüchsige Gartenzwerge in Reihenhaussiedlungen betreffen.

Das Verkehrsministerium wollte sich dazu nicht äußern, versicherte aber, man werde alles tun, um auch zukünftig eine ausreichende Versorgung der deutschen Kleingärtner mit leistungsstarken Gartengeräten sicherzustellen.

Wir dürfen also auf die weiteren Entwicklungen gespannt sein. Insbesondere vor dem Hintergrund gesehen, da die Europäische Union die Umsetzung erster Maßnahmen zwingend zum 1. April 2018 vorschreibt.


Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: 1. April 2017
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