Wie lange darf eine Überweisung dauern?

Liebes Geld, wo bleibst Du nur?!

Werbung
Bis eine Banküberweisung dem Empfänger gutgeschrieben wird, kann einige Zeit vergehen. Doch Banken müssen bei Überweisungen bestimmte Fristen einhalten.
Bis eine Banküberweisung dem Empfänger gutgeschrieben wird, kann einige Zeit vergehen. Doch Banken müssen bei Überweisungen bestimmte Fristen einhalten.

Allein im Jahr 2021 wurden in Deutschland laut einer Statistik der Deutschen Bundesbank über 7,1 Milliarden Banküberweisungen abgewickelt. Ohne ein eigenes Konto läuft in Sachen Geld also für viele nichts.

Rechnungen, Geschenke oder andere private Transaktionen – oft warten die Empfänger bereits auf den Geldeingang. Umso wichtiger, dass Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften von den Banken zügig bearbeitet werden.

Aber wie lange dürfen Überweisungen innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union eigentlich dauern? Gibt es dafür vielleicht sogar gesetzliche Regelungen? Wir klären im Folgenden auf.

Überweisungen innerhalb Deutschlands und der EU

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums darf eine elektronisch initiierte Überweisung (sowie ein geplanter Dauerauftrag) maximal einen Werktag in Anspruch nehmen.

  • „elektronisch initiiert“ bedeutet in diesem Fall, entweder über das Online-Banking oder ein Terminal der Bankfiliale.
  • Als Werktage werden Montag bis Freitag angesehen, ausgenommen sind also das Wochenende sowie gesetzliche Feiertage (ausgenommen regionale Feiertage).

Beispiel: Eine Überweisung, die am Dienstag beauftragt wurde, muss dem Konto des Empfängers wertstellungsmäßig(!) Mittwoch gutgeschrieben werden.

Ausschlaggebend ist nicht das Buchungsdatum, sondern das „Valutadatum“. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Betrag als auf dem Konto verfügbar (beispielsweise wichtig bei der Berechnung von Verzugszinsen).

Manuelle Überweisungen

Findet die Überweisung in Papierform statt (also beispielsweise handschriftlich per Überweisungsträger), darf die Frist um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.

Überweisungen in einer anderen Währung als Euro

Bei Zahlungen, die zwar innerhalb der EU erfolgen, jedoch nicht in Euro ausgeführt werden, dürfen sich Banken besonders viel Zeit lassen – nämlich maximal vier Geschäftstage.

Dies gilt für Länder der Europäischen Union sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und Monaco.

All diese Regelungen sind übrigens im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 675s festgeschrieben. Eventuell anderslautende Bedingungen des Zahlungsdienstleisters wären ungültig und Sie als Kunde könnten gegebenenfalls sogar Schadenersatz für verspätete Zahlungen verlangen.

Wichtig: Annahmeschluss beachten!

Führt eine Bank Ihren Zahlungsauftrag nicht am nächsten Bankarbeitstag aus, kann es sein, dass Sie schlicht den Annahmeschluss verpasst haben. Banken sind nämlich nicht verpflichtet, rund um die Uhr eingehende Überweisungsaufträge zu bearbeiten.

Der Annahmeschluss für Überweisungen wird im Bankenjargon auch „Cut-off-Zeitpunkt“ genannt und variiert je nach Geldinstitut. In der Regel liegt dieser zwischen 17 und 21 Uhr. Sie können diese Zeiten in den jeweils gültigen AGB Ihrer Bank nachlesen.

Nach dem Cut-off-Zeitpunkt eingehende Überweisungen werden erst einen Arbeitstag später ausgeführt.

Es ist dringend – besonders eilige Überweisungen?

Soll eine Zahlung innerhalb der EU besonders schnell ans Ziel kommen, bieten sich die beiden folgenden Überweisungsmethoden an:

  • Blitzüberweisung (mehrere Stunden)
  • Echtzeitüberweisungen (wenige Sekunden)

Beide Überweisungsarten können rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen in Auftrag gegeben werden. Hier gibt es keinen Cut-off-Zeitpunkt.

Derzeit sind beide Zahlungsarten bei den meisten Banken noch gebührenpflichtig und schlagen unter Umständen mit Kosten von mehreren Euro zu Buche. Doch das wird sich demnächst durch eine Entscheidung der EU ändern:

Ab Herbst 2025 dürfen Echtzeitüberweisungen (manchmal auch Sofortüberweisungen genannt) innerhalb des Euro-Raums nicht mehr kosten als eine herkömmliche Überweisung. Ab Herbst 2027 gilt selbiges auch für EU-Staaten mit eigener Landeswährung.

Überweisungen ins Nicht-EU-Ausland

Für Überweisungen in Drittstaaten gibt es keine gesetzlichen Regelungen und Banken verlangen teils sehr unterschiedliche Gebühren. Hier lohnt es sich, gegebenenfalls auf Drittanbieter auszuweichen, um viel Zeit und Kosten zu sparen.

Auf jeden Fall sollten Sie sich vor einer Überweisung gut informieren, auch über die Art und Weise der Wechselkursberechnung zwischen den entsprechenden Währungen.


Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: März 2024
Wichtig: Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen und rechtlichen Hinweise für diesen Beitrag!


Werbung