Urlaubszeit, Roamingzeit

So funktioniert "roam like at home"...

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Jetzt kann sich beim nächsten Urlaub in der EU endlich auch Ihr Smartphone entspannen...
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Noch bis Mitte 2017 musste man beim Telefonieren im europäischen Ausland tief in die Tasche greifen: Anrufe aus dem Urlaubsland nach Hause oder ankommende Gespräche waren nämlich alles andere als billig. Vor allem das Surfen im Internet strapazierte die Reisekasse enorm.

Gerade Vielreisende nutzten oft mehrere Verträge unterschiedlicher Provider, um kostenoptimiert zu telefonieren. Das hieß aber auch stets Hantieren mit mehreren SIM-Karten und Telefonnummern sowie zusätzlich anfallende Laufzeitgebühren und ein verwirrender Tarifdschungel.

Alles neu macht der Juni 2017…

Dank der EU-Roaming-Verordnung, die am 15. Juni 2017 in Kraft trat, können Reisende nun innerhalb der Europäischen Union zu denselben Konditionen telefonieren, simsen und surfen wie sie im eigenen (europäischen) Heimatland gelten.

Dieses „roam like at home“ genannte Prinzip ermöglicht also das Roaming zu Inlandspreisen. Aber was genau bedeutet Roaming eigentlich?

Unter „roaming“ (englisch für „wandern“ oder „umherstreifen“) im Rahmen der Telekommunikation versteht man die Nutzung von Mobilfunkverträgen außerhalb des Landes, in welchem der eigene Vertrag ursprünglich geschlossen wurde.

Das ist insofern von Bedeutung, da sich in den einzelnen Ländern die Konditionen für Mobilfunktarife teils erheblich unterscheiden. Auch müssen beim Roaming oft mehrere unabhängige Netzbetreiber zusammenarbeiten, um staatenübergreifende Telekommunikationslösungen anbieten zu können.

Bedingungen für das EU-Roaming

Die EU-Roaming-Verordnung gilt in allen 27 Staaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Ebenso in den EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.

In diesen Ländern ist EU-Roaming nicht verfügbar:

Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Britische Kanalinseln, Gibraltar, Isle of Man, Kasachstan, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Russland, Schweiz, San Marino, Serbien, Türkei, Ukraine, Vatikanstadt und Weißrussland.

Auch die europäischen Überseegebiete der Karibik fallen bei den meisten Providern nicht unter die EU-Roaming-Verordnung.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Mobilfunkprovider nach – manche ordnen einige dieser Länder dennoch dem EU-Roaming zu oder bieten zumindest gegen Aufpreis buchbare Tarifoptionen!

Und auch in diesen Fällen gibt es kein EU-Roaming:

Viele Mobilfunknetze von Flugzeugen und Schiffen sind ebenfalls vom EU-Roaming ausgeschlossen. Hier entstehen teils sehr hohe Gebühren, insbesondere für Datenverbindungen, also dem Surfen im Web.

Gleiches gilt für Verträge mit Mobilfunkbetreibern, die ihre Leistungen über Satellit anbieten. Erkundigen Sie sich deshalb vor Reiseantritt unbedingt nach eventuell abweichenden Konditionen!

Das Fair-Use-Prinzip beim Roaming

Das EU-Roaming ist für alle gedacht, die sich kurzzeitig in einem anderen Land befinden, also hauptsächlich für Urlauber und Geschäftsreisende, Studenten und Pendler. Wer hingegen einen dauerhaften Auslandsaufenthalt plant oder gar seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes EU-Land verlagern möchte, profitiert nicht von den günstigen Konditionen.

Jeder Provider ist bei übermäßiger Nutzung seiner Dienste im Ausland berechtigt, zusätzliche Entgelte in Rechnung zu stellen. Diese sind jedoch begrenzt auf maximal

  • 3,2 Cent pro Minute bei Telefonie,
  • 1 Cent pro SMS sowie
  • 4,50 € pro GB (seit 1. Januar 2019).

Für die Datennutzung verringert sich das Entgelt zudem gestaffelt bis zum Jahr 2022 wie folgt:

  • 3,50 € pro GB (ab 1. Januar 2020)
  • 3,00 € pro GB (ab 1. Januar 2021)
  • 2,50 € pro GB (ab 1. Januar 2022)

(jeweils zzgl. Umsatzsteuer)

Doch bevor Ihnen der Provider eine Rechnung schicken darf, muss er Sie vorab darüber informieren und Ihnen die Möglichkeit des begründeten Widerspruchs einräumen.

Prepaid-Verträge und EU-Roaming

Die EU-Roaming-Verordnung gilt grundsätzlich auch für alle Prepaid-Karten (also für Verträge auf Guthabenbasis). Mit einer Ausnahme: Der Datennutzung!

Falls Ihr Vertrag die Abrechnung von Datenverbindungen nach übertragener Datenmenge vorsieht und dieser Preis unter 4,50 € pro GB liegt, darf Ihr Provider ein Limit für das Datenvolumen setzen…

Diese Obergrenze muss jedoch mindestens das Datenvolumen umfassen, welches Ihrem Restguthaben geteilt durch 4,50 € entspricht. Mit anderen Worten: Sie können auf jeden Fall Ihr Guthaben aufbrauchen (und dieses selbstverständlich jederzeit wieder auffüllen).

Ein Beispiel: Sie besitzen eine Prepaid-Karte mit einem Guthaben in Höhe von 19,80 €. Geteilt durch 4,50 € ergeben sich so 4,4 GB Datenvolumen für die Internetnutzung.

Anrufe von zu Hause aus oder in Nicht-EU-Länder

Damit Sie das EU-Roaming in Anspruch nehmen können, müssen Sie sich zwingend im europäischen Ausland befinden. Anrufe von Deutschland aus in ein EU-Land mit einem in Deutschland abgeschlossenen Mobilfunkvertrag fallen deshalb nicht unter die EU-Roaming-Verordnung.

Dasselbe trifft zu, falls Sie in einem EU-Land einen Anruf in ein Nicht-EU-Land tätigen (oder dorthin eine SMS senden). Auch hier gelten die abweichenden Konditionen Ihres Mobilfunktarifs.

Roaming in Grenzgebieten

Einwohner von Grenzgebieten oder Pendler, die regelmäßig zwischen zwei Ländern hin und her wechseln, hatten vor Einführung der EU-Roaming-Verordnung ein großes Problem:

Entweder hohe Gebühren riskieren oder in den Einstellungen des Mobiltelefons ausländische Netze explizit deaktivieren und Verbindungsabbrüche in Kauf nehmen. Ärger mit dem Provider war so oder so in vielen Fällen vorprogrammiert.

Neue Regelung durch das EU-Roaming:

Solange sich Ihr Handy mindestens einmal am Tag ins heimische Netz einbucht, muss der Provider das günstige EU-Roaming gewähren. Das bedeutet, selbst bei häufiger Nutzung einer ausländischen Mobilfunkzelle profitieren Sie von den günstigen Konditionen.

Aufgepasst: Hier lauern Kostenfallen beim EU-Roaming!

Sonderrufnummern

Die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht bei Sonderrufnummern. Dazu zählen die Mehrwertdienste 0180 und 0900, aber auch die eigentlich kostenlose internationale Freecall-Vorwahl 00800.

Falls Sie beabsichtigen, derartige Dienste während Ihres Auslandaufenthalts in Anspruch zu nehmen, sollten Sie vor Reiseantritt Ihren Provider nach den aktuellen Konditionen fragen.

Alternative Tarife

Haben Sie sich bei Vertragsschluss für einen Vertrag ohne Roamingdienste bzw. mit einem speziellen „EU-Paket“ entschieden (das sind zum Beispiel vorab gekaufte Kontingente an Freiminuten für die Nutzung im Ausland), gilt unter Umständen die EU-Roaming-Verordnung ebenfalls nicht.

Daher empfiehlt sich vor allem eine Prüfung älterer Verträge. Ihr Provider ist nämlich grundsätzlich verpflichtet, Ihren Vertrag zeitnah auf EU-Roaming umzustellen (für gewöhnlich binnen eines Werktags).

Schiffe und Flugzeuge

Das Roaming zu Inlandspreisen setzt immer ein terrestrisches (landgestütztes) Mobilfunknetz voraus:

Falls Sie also während einer Schiffs- bzw. Flugreise Mobilfunkdienste über Satellitensysteme oder ein lokales WLAN-Netz in Anspruch nehmen, können Sie sich nicht auf die EU-Roaming-Verordnung berufen.


Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: April 2019
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